Batteriegesetzhinweise
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
1. Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien an einer geeigneten Sammelstelle zurückzugeben. Sie können Altbatterien auch unentgeltlich an uns zurücksenden oder in unserem Ladengeschäft abgeben – sofern wir sie im Sortiment führen oder geführt haben.
2. Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gehören.
Zusätzlich befinden sich unter dem Symbol chemische Zeichen:
- Pb = Batterie enthält Blei
- Cd = Batterie enthält Cadmium
- Hg = Batterie enthält Quecksilber
Diese Stoffe sind umweltschädlich und dürfen nicht in die Umwelt gelangen.
3. Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (z. B. Starterbatterien) wird ein Pfand von 7,50 € inkl. MwSt. erhoben, sofern keine Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand wird bei Rückgabe einer entsprechenden Altbatterie erstattet. Die Rückgabe kann auch über eine geeignete Sammelstelle erfolgen.
4. Informationspflichten
Gerne informieren wir hiermit unsere Kunden über:
- Die Möglichkeit zur kostenlosen Rückgabe von Altbatterien.
- Die Bedeutung der Kennzeichnung auf Batterien.
- Die enthaltenen Schadstoffe, sofern Grenzwerte überschritten werden.
5. Entsorgungskosten-Hinweis
Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass unsere Entsorgungskosten bereits im Produktpreis enthalten sind.
Beim Thema "Altbatterie-Entsorung" beraten wir gerne - bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen.
